Ab dem 1. Oktober 2025 wird eine Aufenthaltssteuer für Reisende erhoben, die in registrierten touristischen Unterkünften auf Mauritius übernachten.
Wie hoch ist die Aufenthaltssteuer?
Die Steuer beträgt 3 CHF pro Nacht und pro Person (ab 12 Jahren).
Wer muss die Steuer zahlen?
Alle Reisenden ab 12 Jahren, die in registrierten Unterkünften übernachten: Hotels, Gästehäuser, Anwesen, touristische Residenzen.
Wer ist von der Steuer befreit?
Kinder unter 12 Jahren
Einwohner von Mauritius
Inhaber einer Residence Permit oder eines Premium Visa
Wann muss ich die Steuer zahlen?
Die Steuer wird direkt von Ihrer Unterkunft während des Aufenthalts eingezogen.
Sollte ich sie in mein Reisebudget einplanen?
Ja. Rechnen Sie mit 3 CHF pro Nacht und pro Erwachsenem, wenn Sie nach dem 1. Oktober 2025 reisen.